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Organisatorisches

Logopädische Therapie findet ausschließlich auf Anordnung von ÄrztInnen (praktische ÄrztInnen, KinderfachärztInnen, HNO-ÄrztInnen, ZahnärztInnen, KieferorthopädInnen, NeurologInnen……) statt.

Die logopädische Therapie erfolgt in der Regel alle ein bis zwei Wochen und dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
In den Therapiezeiten sind direkte Leistungen an der und für die PatientIn enthalten (logopädische Therapie, logopädische Therapiegespräche, Erstellen von Berichten, sowie die Vor- und Nachbereitungszeiten).

Für die Bezahlung durch die Krankenkassen ist nach der ersten abklärenden Einheit eine chefärztliche Genehmigung des Überweisungsscheines (Überweisungsschein und logopädischer Bericht) notwendig.

Die Therapiekosten werden mit der steiermärkischen GKK und mit den Bundeskassen (BVA, SVA, SVB, VAEB) direkt verrechnet.